Zum Ausfüllen & Unterzeichnen
Handelsvertretervertrag
Lies den Vertrag sorgfältig durch. Fülle links das Formular aus — deine Angaben erscheinen sofort in den markierten Feldern. Dann bestätigen, unterschreiben und als PDF herunterladen.
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Daten eingeben
Formular links ausfüllen — live-Vorschau im Vertrag.
2
Vertrag lesen
Alle Paragraphen sorgfältig lesen.
3
Bestätigen
Checkboxen abhaken — alle Punkte zustimmen.
4
Unterschreiben & Download
E-Signatur + PDF-Download.
Warum werden diese Angaben benötigt?
👤
Name & Adresse — Rechtliche Identifikation beider Parteien (§ 84 HGB / Art. 418a OR).
🏦
IBAN — Für die Provisionsauszahlung (§ 8 Abs. 2).
🧾
Steuernummer — Optional, aber nötig bei Umsatzsteuerpflicht und Reverse-Charge.
🎯
Rolle — Setter / Opener / Closer bestimmt deinen Provisionssatz (§ 7).
✍️
Unterschrift — Rechtsgültige Vertragsannahme per E-Signatur.
⚠️
Gewerbeanmeldung erforderlich (Deutschland)
Als selbständiger Handelsvertreter bist du gesetzlich verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden (§ 14 GewO). Kosten: ca. 20–50 €, oft in 1–2 Tagen erledigt. Gleichzeitig: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt. Ohne Anmeldung droht Einstufung als Scheinselbständigkeit — für beide Seiten nachteilig. Mehr erfahren →

Zwischen

7 five Distribution GmbH (Marke: 7five Intelligence)
Sinserstrasse 67, 6330 Cham, Schweiz
Handelsregister: Kanton Zug, CHE-329.452.347
vertreten durch: Michael Weissert, Geschäftsführer

– nachfolgend „Unternehmen" genannt – und

👤 Vorname / Nachname
Noch nicht eingetragen
← Formular links, Schritt 1
Vollständiger Name des Handelsvertreters
🎂 Geburtsdatum
Noch nicht eingetragen
← Formular links, Schritt 1
Pflichtangabe für die Vertragsidentifikation
📍 Straße / Hausnummer
Noch nicht eingetragen
← Formular links, Schritt 1
Wohnsitzadresse des Handelsvertreters
🏙 PLZ / Ort / Land
Noch nicht eingetragen
← Formular links, Schritt 1
Postleitzahl, Ort und Land
✉ E-Mail
Noch nicht eingetragen
← Formular links, Schritt 1
Für Kommunikation und Provisionsabrechnung
📞 Telefon
Noch nicht eingetragen
← Formular links, Schritt 1
Erreichbarkeit für Rückfragen
🏦 IBAN / Bankverbindung
Noch nicht eingetragen
← Formular links, Schritt 1
Für Provisionsauszahlungen (§ 8)
🧾 Steuernummer (optional)
Nicht angegeben
← Formular links, Schritt 1
Steuerliche Identifikation — nur wenn vorhanden / erforderlich

– nachfolgend „Handelsvertreter" oder „Vertriebspartner" genannt –
– Unternehmen und Handelsvertreter nachfolgend gemeinsam auch „Parteien" genannt –


Präambel

(1) Das Unternehmen entwickelt und vertreibt Software-as-a-Service-Lösungen im Bereich Künstliche Intelligenz, insbesondere KI-Agenten, Workflows, CRM-Systeme, Voice Agents und Automatisierungslösungen für Unternehmen.

(2) Der Handelsvertreter ist als selbständiger Unternehmer tätig und beabsichtigt, Kunden für die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens zu gewinnen.

(3) Der Handelsvertreter arbeitet grundsätzlich remote von seinem Wohnsitz aus und ist nicht als Arbeitnehmer tätig.

§ 1 Vertragsgegenstand und Rechtsstellung

(1) Selbständiger Handelsvertreter für Vermittlung von SaaS-Abonnements, KI-Lösungen, CRM-Systeme, Automatisierungen und sonstige Produkte des Unternehmens. Keine Abschlussvollmacht.

(2) Freie Gestaltung von Tätigkeit, Arbeitszeit und -weise. Keine Eingliederung in die betriebliche Organisation.

(3) Der Handelsvertreter kann je nach interner Zuordnung als Setter, Opener und/oder Closer tätig werden:

  • Setter — identifiziert und vorqualifiziert Interessenten, vereinbart Termine
  • Opener — führt Bedarfsermittlung und Erstberatung durch, bereitet Abschluss vor
  • Closer — führt finales Verkaufsgespräch, behandelt Einwände, führt zum Abschluss

(4) Provisionsanspruch entsteht nur, wenn die Tätigkeit nachweislich erbracht, im CRM dokumentiert und vom Unternehmen bestätigt wurde.

Die Rollenzuordnung (Setter / Opener / Closer) erfolgt intern durch das Unternehmen und kann sich im Laufe der Zusammenarbeit ändern (§ 1 Abs. 4).

§ 2 Testphase / Eignungsphase

(1) Zu Beginn gilt eine Testphase von drei Wochen ab Vertragsbeginn. Mindestens 5 aktive Vertriebstage sind zu leisten.

(2) Das Unternehmen entscheidet nach Ablauf anhand von Wille, Aktivität, Zuverlässigkeit, Prozessdisziplin und ersten Ergebnissen über Fortführung.

(3) Wird die Testphase nicht bestanden, kann das Unternehmen mit 3 Werktagen Frist kündigen. Kein Arbeitsverhältnis, keine Fixvergütung. Bereits fällige Provisionen bleiben unberührt.

§ 3 Vertragsgebiet, Leads und Kundenzuordnung

(1) Berechtigung zur Kundenakquise im deutschsprachigen Raum und weiteren EU-Ländern. Kein exklusives Gebiet, kein Branchenschutz.

(2) Leads, Interessenten und Kundendaten sind ausschließlich Eigentum des Unternehmens. Der Handelsvertreter erhält nur eine interne, nicht übertragbare Bearbeitungszuordnung.

(3) Das Unternehmen kann Leads jederzeit prüfen, sperren, entfernen oder neu zuordnen — insbesondere bei Inaktivität, Pflichtverletzungen oder Vertragsbeendigung.

§ 4 Pflichten des Handelsvertreters

(1) Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, Wahrung der Unternehmensinteressen. (2) Nur freigegebene Informationen über Produkte, Preise und Konditionen verwenden. (3) Kein Inkassorecht — Zahlungen ausschließlich direkt ans Unternehmen. (4) Eigene Kosten trägt der Handelsvertreter selbst (Telefon, Internet, Hardware, Reise, Büro etc.).

(5) Vollständige, wahrheitsgemäße und zeitnahe CRM-Dokumentation aller vertriebsrelevanten Aktivitäten (Leads, Kontaktversuche, Gesprächsergebnisse, Termine, Rollen, Follow-ups). Ohne CRM-Dokumentation: kein Provisionsanspruch.

(6) Keine eigenmächtigen Preiszusagen, Rabatte, Vertragsänderungen oder Garantien. (7) Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben (Telefonwerbung, E-Mail-Werbung, Datenschutz, UWG).

§ 5 Pflichten des Unternehmens

Bereitstellung von Informationen, Verkaufsunterlagen und Produktbeschreibungen. Das Unternehmen entscheidet frei über Annahme von Kunden und Angeboten. Kein Provisionsanspruch bei Ablehnung aus wirtschaftlichen, technischen, rechtlichen oder Compliance-Gründen.

§ 6 Schulung und Materialien

Kostenlose Sales-Schulungen, Produkttrainings, CRM-Einweisungen möglich — begründen kein Weisungsrecht. Alle Schulungsunterlagen, Skripte, Leitfäden, CRM-Prozesse, Academy-Inhalte bleiben Eigentum des Unternehmens und dürfen nicht weitergegeben oder nach Vertragsende genutzt werden.

§ 7 Provision

(1) Rollenbezogene Provision für jedes nachweislich vermittelte und vom Kunden bezahlte Geschäft. Die Provision wird aus einem paketabhängigen Gesamt-Provisionspool aufgeteilt:

PaketGesamt-PoolSetterOpenerCloser
Starter43 %8 %12 %23 %
Growth38 %7 %10 %21 %
Scale32 %6 %8 %18 %
Enterprise25 %4 %7 %14 %

(2) Übernimmt ein Handelsvertreter mehrere Rollen, werden die Rollenanteile addiert (bei bestätigter Leistung). Alle Rollen = vollständiger Pool.

(3) Provision nur auf tatsächlich eingegangene, wiederkehrende Netto-Umsätze. Add-ons, weitere Nutzer, Voice-Agent-Pakete, CRM-Erweiterungen erhöhen die Provisionsgrundlage.

(4) Einmalige Zahlungen sind NICHT provisionspflichtig: Setup-Gebühren, Implementierung, einmalige Beratungen, Schulungen, Design, individuelle Entwicklung.

(5) Provisionsanspruch entsteht erst wenn: Vertrag rechtswirksam geschlossen, Unternehmen angenommen, Kunde bezahlt, Rolle dokumentiert und bestätigt. Bei Nichtzahlung / Storno / Rückabwicklung: Entfall oder Rückforderung.

(6) Provisionsanspruch endet mit Vertragsende. Nachprovision max. 3 Monate bei nachweislich wesentlicher Vorbereitung vor Vertragsende.

§ 8 Provisionsabrechnung und Zahlung

Monatliche Abrechnung bis 15. des Folgemonats. Auszahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnung in EUR. Abrechnung enthält: Kunde, Paket, Zahlungsdatum, Netto-Betrag, Rolle, Provisionssatz und -betrag. Einwandfrist: 30 Tage. Der Handelsvertreter ist selbst verantwortlich für Steuern, Abgaben und Sozialversicherung in seinem Wohnsitzstaat.

§ 9 Selbständigkeit

Kein Arbeitsverhältnis. Freie Zeiteinteilung, eigenes unternehmerisches Risiko, eigene Arbeitsmittel, Mehrauftraggeber zulässig. Handelsvertreter trägt selbst alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten.

§ 10 CRM-Zugang, Systeme und Zugangsdaten

Zugangsdaten sind vertraulich und dürfen nicht weitergegeben werden. Das Unternehmen kann Zugänge jederzeit beschränken oder entziehen. Nach Vertragsende: sofortige Einstellung aller Systemnutzung.

§ 11 Wettbewerbsverbot, Abwerbeverbot und Kundenschutz

Während Laufzeit: Kein aktiver Vertrieb direkt konkurrierender Produkte. Nach Vertragsende: kein allgemeines Berufsverbot. 24 Monate Abwerbeverbot für Kunden, Leads, Partner und Mitarbeiter. Kein Einsatz interner Unterlagen, Skripte oder CRM-Prozesse außerhalb der Zusammenarbeit.

§ 12 Geheimhaltung

Strengste Vertraulichkeit über Kundendaten, Leads, Preise, Provisionsmodelle, Vertriebsstrategien, Schulungsinhalte, CRM-Prozesse — zeitlich unbegrenzt auch nach Vertragsende. Bei schuldhafter Verletzung: angemessene Vertragsstrafe + Schadensersatz.

§ 13 Datenschutz

Einhaltung DSGVO, Schweizer DSG, nationales Recht. Personenbezogene Daten nur innerhalb der Unternehmenssysteme verarbeiten. Keine externe Speicherung, kein Export, keine Weitergabe. Nach Vertragsende: sofortige Löschung oder Rückgabe aller Daten.

§ 14 Marke, Außenauftritt und Werbung

Marken, Logos und Materialien nur im Rahmen freigegebener Unterlagen verwenden. Öffentliche Auftritte (Social Media, Anzeigen, Website) bedürfen vorheriger Freigabe durch das Unternehmen.

§ 15 Vertragsdauer und Kündigung

📅 Vertragsbeginn
Noch nicht eingetragen
← Formular links, Schritt 2
Unbefristeter Vertrag ab diesem Datum. Während der Testphase gelten § 2-Regelungen.

Nach Testphase: Kündigung mit 1 Monat zum Monatsende (soweit kein zwingendes Recht längere Frist vorschreibt). Fristlose Kündigung bei: Geheimhaltungsbruch, unbefugter Lead-Nutzung, falscher CRM-Dokumentation, Abwerbung, Rufschädigung, Inaktivität trotz Aufforderung, strafbarem Verhalten.

§ 16 Ausgleichsanspruch

Ausgleichsanspruch nur soweit nach zwingend anwendbarem Recht gesetzlich vorgeschrieben (z.B. § 89b HGB). Kein weitergehender vertraglicher Ausgleich.

§ 17 Haftung

Handelsvertreter haftet für vorsätzliche und fahrlässige Pflichtverletzungen. Haftung des Unternehmens begrenzt auf Summe der letzten 12 Monate Provisionen (außer Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Körperschaden).

§ 18 Anwendbares Recht

Schweizer Recht, ohne UN-Kaufrecht. Zwingende Schutzvorschriften des Wohnsitzstaates (insb. § 89b HGB, Kündigungsfristen) gehen vor.

§ 19 Gerichtsstand

Kanton Zug, Schweiz (soweit rechtlich zulässig). Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

§ 20 Schlussbestimmungen

Änderungen mindestens in Textform. Anlagen sind Vertragsbestandteil. Salvatorische Klausel. Keine mündlichen Nebenabreden. Deutsche Fassung maßgeblich.


Anlage 1 — Hinweise zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Der Handelsvertreter ist für steuerliche, gewerbliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten in seinem Wohnsitzstaat selbst verantwortlich. Bei Tätigkeit aus Deutschland, Österreich oder anderen EU-Ländern können zwingende nationale Vorschriften gelten. Eine Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung wird empfohlen. Dieser Vertrag ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt.


Unterschriften

Für das Unternehmen:
Ort, Datum: Cham, Datum eintragen
Name / Funktion: Michael Weissert, Geschäftsführer
Unterschrift: [wird intern geleistet]

Handelsvertreter:

📍 Ort der Unterzeichnung
Noch nicht eingetragen
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Datum: Datum
✍️ Unterschrift
Noch nicht unterschrieben
Name: Vorname Nachname